Assistance-Leistungen der GFVV für Vorsorgedokumente

Assistance-Leistungen

Was nutzt die beste Vorsorge­voll­macht oder Patien­ten­ver­fügung, die die Anord­nung einer gericht­lichen Be­treu­ung ver­hin­dern sollen, wenn

  • deren Existenz Ärzten im Krankenhaus nicht bekannt ist?
  • diese z.B. den behandelnden Ärzten im Notfall nicht sofort zur Verfügung stehen?
  • diese nicht aktuell oder sogar bereits überholt und damit rechtlich nichtig sind?

Oft kommt es in solchen Fällen zur An­ord­nung einer gericht­lichen Be­treu­ung und die An­ge­hö­rigen können nicht mehr ein­greifen, obwohl genau das doch be­ab­sichtigt war.

Mit Vorsorgeverfügungen, egal ob selbst, von einem Rechts­an­walt oder Notar erstellt, und den folgen­den Assis­tance-Leis­tun­gen der GFVV, ver­hindern Sie die An­ord­nung einer gericht­lichen Be­treu­ung und be­wahren Ihr Selbst­be­stimmungs­recht:

  • Registrierung, Archivierung und sichere Verwahrung Ihrer Vorsorgedokumente

Die GFVV verwahrt Ihre Vor­sorge­doku­mente, inte­griert diese in den Doku­men­ten­SAFE des Not­fall­Vor­sorge­PASS und sorgt dafür, dass sie im Not­fall dort zur Ver­fü­gung stehen, wo sie ge­braucht werden.

  • Aktive Rechtsüberwachung durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei

Sie können sicher sein, dass sich die GFVV bei Ihnen un­auf­ge­for­dert meldet, wenn recht­liche Ände­rungen (neue Gesetze, neue Urteile) das erfordern.

  • Änderungsservice

Die GFVV hilft Ihnen, dass Sie Ihre Vor­sorge­doku­mente (Patien­ten­ver­fügung, Vor­sorge­voll­macht, Sorge­rechts­ver­fügung etc.), die Sie bei uns hinter­legt haben, auf einen aktu­ellen Stand halten bzw. bringen lassen.

  • Jährliches Aktualisierungs- und Serviceupdate

Die GFVV kontaktiert Sie einmal jährlich, um die Aktualität Ihrer Daten mit Ihnen ab­zu­gleichen.

Sollten Sie noch keine Vorsorgedokumente haben, dann können Sie sich diese rechts­sicheren Doku­mente von einer Rechts­an­walts­kanzlei erstellen lassen:

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