Assistance-Leistungen der GFVV für Vorsorgedokumente
Was nutzt die beste Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, die die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung verhindern sollen, wenn
- deren Existenz Ärzten im Krankenhaus nicht bekannt ist?
- diese z.B. den behandelnden Ärzten im Notfall nicht sofort zur Verfügung stehen?
- diese nicht aktuell oder sogar bereits überholt und damit rechtlich nichtig sind?
Oft kommt es in solchen Fällen zur Anordnung einer gerichtlichen Betreuung und die Angehörigen können nicht mehr eingreifen, obwohl genau das doch beabsichtigt war.
Mit Vorsorgeverfügungen, egal ob selbst, von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt, und den folgenden Assistance-Leistungen der GFVV, verhindern Sie die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung und bewahren Ihr Selbstbestimmungsrecht:
- Registrierung, Archivierung und sichere Verwahrung Ihrer Vorsorgedokumente
Die GFVV verwahrt Ihre Vorsorgedokumente, integriert diese in den DokumentenSAFE des NotfallVorsorgePASS und sorgt dafür, dass sie im Notfall dort zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden.
- Aktive Rechtsüberwachung durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei
Sie können sicher sein, dass sich die GFVV bei Ihnen unaufgefordert meldet, wenn rechtliche Änderungen (neue Gesetze, neue Urteile) das erfordern.
- Änderungsservice
Die GFVV hilft Ihnen, dass Sie Ihre Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung etc.), die Sie bei uns hinterlegt haben, auf einen aktuellen Stand halten bzw. bringen lassen.
- Jährliches Aktualisierungs- und Serviceupdate
Die GFVV kontaktiert Sie einmal jährlich, um die Aktualität Ihrer Daten mit Ihnen abzugleichen.
Sollten Sie noch keine Vorsorgedokumente haben, dann können Sie sich diese rechtssicheren Dokumente von einer Rechtsanwaltskanzlei erstellen lassen:
Sie wünschen weitere Informationen, dann melden Sie sich bitte zu einem unserer Webinare (Online-Vortrag) an:
