Patientenverfügung

Patientenverfügung

Mit dieser Verfügung entscheiden Sie, wie Sie im Falle einer schweren Krankheit, eines schweren Unfalls oder anderer Umstände medizinisch behandelt werden wollen. Sie entscheiden damit über die Durchführung lebensverlängernder oder lebensbeendender Maßnahmen und bewahren damit Ihr Selbstbestimmungsrecht.

Egal ob Sie Formulare, z.B. vom Bundesministerium der Justiz, oder andere Vordrucke verwenden oder Ihre Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellen lassen, nur in Verbindung mit den Notfallvorsorge-Leistungen der GFVV, können Sie die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch ein Gericht effektiv verhindern.

Sollten Sie noch keine Patientenverfügung haben, dann können Sie sich das rechtssichere Dokument von einer Rechtsanwaltskanzlei erstellen lassen:

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